Energetische Sanierung bedeutet, das ältere Gebäude oder auch nur Gebäudeteile mit neuer und besserer Wärmedämmung ausstattet oder auch z.B. eine neue energieeffizientere Heizungsanlage einbaut.
Bei älteren Gebäuden ist häufig die Dämmung im Dach, in den Außenwänden oder auch die Fenster nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Dies führt meist zu hohen Wärmeverlusten und somit auch zu hohen Energiekosten. Auch in vermieteten Objekten kann ein saniertes Gebäude sowohl dem Mieter als auch dem Vermieter viele Vorteile bieten. So können beispielsweise auch ältere Gebäude durch eine wirtschaftliche Sanierung zu hoher Wohnqualität führen, aber durch geringere Energiekosten bezahlbar bleiben.
Alle Energierelevanten Vorgaben, für die energetische Sanierung von Wohnhäusern, sind in der Energieeinsparverordung (EnEV) geregelt. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt Werte vor, die meistens etwas mehr fordern, sich aber durch Förderungen, etwas schneller amortisieren können. Für die Planung der Maßnahmen sollte bei einem größeren Sanierungsumfang immer ein Energieberater zu rate gezogen werden. Einzelne Maßnahmen wie z. B. der Austausch der Fenster oder die Dämmung der obersten Geschossdecke können auch durch handwerkliche Fachbetriebe übernommen werden. Die EnEV Mindestwerte müssen jedoch eingehalten werden.
Eine energetische Sanierung von Wohnhäusern sollte immer gut geplant werden, um Fehler (z.B. Wärmebrücken und Undichtigkeiten in der luftdichten Ebene) zu verhindern, die dann zu Bauschäden (z.B. Schimmelbildung) führen können.